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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ProEx GmbH Schädlingsbekämpfung

Stand: 28.03.2026


§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der

ProEx GmbH Schädlingsbekämpfung

Wachsenburgblick 11, 99310 Arnstadt

Telefon: 03628 5930004

E-Mail: info@proex.works

Geschäftsführer: Dominik Huyer, Marko Zobel

– nachfolgend „Auftragnehmerin“ –

und ihren Kunden.

(2) Diese AGB gelten gleichermaßen für

  • Privatkunden (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB),
  • Gewerbekunden bei Einzelaufträgen,
  • Geschäftskunden mit laufenden Service‑ oder Wartungsvereinbarungen.

(3) Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließen. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gemäß § 14 BGB.

(4) Vertragspartner müssen geschäftsfähig sein.

(5) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(6) Vertrags‑ und Geschäftssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch

  • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder
  • mit Beginn der Auftragsausführung durch die Auftragnehmerin.

(3) Bei Verbrauchern erfolgt der Vertragsschluss frühestens mit ausdrücklicher Bestätigung durch die Auftragnehmerin.

§ 3 Leistungsumfang – Allgemeine Regelungen

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Service‑ bzw. Wartungsvereinbarung.

(2) Nicht geschuldet sind insbesondere

  • bauliche Leistungen,
  • Holzwechsel‑, Reparatur‑ oder Instandsetzungsarbeiten,
  • das Öffnen oder Freilegen nicht frei zugänglicher Bereiche,
    sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

(3) Die Entfernung von Tierkadavern oder Präparaten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(4) Die Auftragnehmerin schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Garantie für eine vollständige oder dauerhafte Schädlingsfreiheit.

(5) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Drittunternehmen ausführen zu lassen.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen sowie empfohlene Maßnahmen zur Befallsprävention und ‑vermeidung umzusetzen. Unterbleibt dies, kann keine Haftung oder Erfolgsannahme übernommen werden.

§ 4 Besondere Bestimmungen für Einzelaufträge

(1) Abhängig vom festgestellten oder vermuteten Befall umfasst die Leistung insbesondere Maßnahmen zur

  • Bekämpfung von Schadnagern,
  • Bekämpfung von fliegenden und kriechenden Insekten,
  • Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen,
  • Montage von Taubenabwehrsystemen,
  • Entfernung von Wespennestern.

(2) Nichtzielorganismen sind vom Auftraggeber von Köder‑ und Bekämpfungsmitteln fernzuhalten.

(3) Erforderliche Folge‑ oder Nachbehandlungen sind gesondert zu vergüten.

§ 5 Service‑ und Wartungsvereinbarungen

(1) Im Rahmen von Service‑ oder Wartungsvereinbarungen schuldet die Auftragnehmerin die regelmäßige Kontrolle, Dokumentation sowie anlassbezogene Maßnahmen an den vertraglich festgelegten Objekten.

(2) Die Serviceintervalle ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

(3) Termine werden vorab abgestimmt. Kommt keine Einigung zustande, ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen verbindlichen Termin mit mindestens zehn Tagen Vorlauf festzulegen.

(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Preise nach Ablauf eines Abrechnungszeitraums entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex anzupassen. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.

§ 6 Preise und Abrechnung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand, Material‑ und Fahrtkosten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Für Arbeiten an Sonn‑ und Feiertagen wird ein Zuschlag von 150 % auf den Nettostundenpreis berechnet.

(3) Für Arbeiten an Samstagen wird ein Zuschlag von 25% auf den Nettostundenpreis berechnet.

(4) Zuschläge außerhalb der regulären Geschäftszeiten:

  • 18:00 – 24:00 Uhr: +25 %,
  • 00:00 – 06:00 Uhr: +75 %.

(5) Etwaige Zuschläge werden dem Auftraggeber vor Ausführung der Leistung mitgeteilt.

§ 7 Wartezeiten und kurzfristige Absagen

(1) Wartezeiten, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (z. B. fehlender Zugang, unzutreffende Angaben), werden je angefangene 15 Minuten mit 24,10 € zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. 

(2) Sagt der Auftraggeber, ein Beauftragter oder ein Mieter einen vereinbarten Termin weniger als drei Stunden vor dem vereinbarten Beginn ab, bevor die Auftragnehmerin am Einsatzort eingetroffen ist, wird eine Pauschale in Höhe von 15,00 € zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

(3) Erscheint der Auftraggeber, ein Beauftragter oder ein Mieter nicht zum vereinbarten Termin oder wird der Termin erst nach Eintreffen der Auftragnehmerin am Einsatzort abgesagt, gilt der Termin als wahrgenommen. In diesem Fall werden eine Einsatzgrundzeit von 30 Minuten sowie die vollständigen Anfahrtskosten berechnet.

§ 8 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Die Zahlung erfolgt bar, auf Rechnung oder – bei Serviceverträgen – per Lastschrift.

(2) Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Für jede Mahnung kann eine Gebühr von 3,50 € erhoben werden.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht (nicht für Verbraucher)

(1) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(2) Zurückbehaltungsrechte können nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

§ 10 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.

Die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie unter www.proex.works/widerrufsrecht

(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Auftragnehmerin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, so bestätigt er, dass er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten hat.

§ 11 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher nur, soweit zwingende Schutzvorschriften nicht eingeschränkt werden.

(3) Gerichtsstand ist Arnstadt, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(4) Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.proex.works/datenschutz

 

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